BUND und NABU widersprechen dem Windkraft-Gutachten zum Plangebiet Lammerskopf

BUND Steinachtal, BUND Heidelberg und NABU Heidelberg antworten auf den RNZ-Artikel vom 5.12.2024 "Raum für mindestens 10 Windräder"

Datum: 11.12.2024

Gemeinsame Stellungnahme von BUND und NABU zum RNZ-Artikel vom 5.12.2024 Raum für mindestens 10 Windräder

Unterzeichnende Verbände und Gliederungen:

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Eichenwald am Lammerskopf im Bereich der Münchelhütte - Foto: © E. Spielmann/BUND Steinachtal

  • Das IUS-Gutachten ist in Teilen fehlerhaft und inhaltlich unvollständig.
  • Naturschutzfachliche Unbedenklichkeit kann nicht begründet werden.
  • BUND und NABU fordern die Ausweisung eines Artenhilfsprogramms am Lammerskopf.

Heidelberg/Wilhelmsfeld. Die Naturschutzverbände BUND und NABU sind Mitglieder des Projektbeirats “Bürgerwindpark Lammerskopf”. Ihre vier Vertreter konnten die Erstellung des Gutachtens* des Heidelberger Gutachterbüros IUS sehr eng begleiten.

Sie haben darüber hinaus eigene Felduntersuchungen im FFH-Gebiet durchgeführt und dadurch das vorhandene Wissen über die ökologische Wertigkeit des Gebiets erheblich gesteigert. Dabei kam ihnen ihre berufliche Qualifikation als Biologen sowie eigene langjährige Erfahrung bei der Erforschung von Fledermäusen zugute.

Das IUS-Gutachten ist in Teilen fehlerhaft und inhaltlich unvollständig

Die Naturschützer haben die Untersuchungsmethoden des IUS fachlich bewertet und mit den naturschutzfachlichen Prüfstandards abgeglichen. Wo nötig, wurden Nachbesserungen eingefordert. Die bislang vorgelegten Untersuchungsergebnisse wurden anschließend eingehend geprüft. BUND und NABU kommen zu dem Ergebnis, dass das Gutachten des IUS in der vorliegenden Fassung in Teilen fehlerhaft und inhaltlich unvollständig ist.

Die Naturschutzfachliche Unbedenklichkeit kann nicht begründet werden

“Die naturschutzfachliche Unbedenklichkeit hinsichtlich der Beeinträchtigung der Schutz- und Entwicklungsziele des FFH-Gebietes bei Errichtung eines Windparks mit mindestens 10 Windkraftanlagen sehen die Naturschutzvertreter als nicht gegeben.”, sagt die Biologin Edit Spielmann vom BUND Steinachtal. “Die für die Ausweisung als Windkraft-Vorrangfläche erforderliche Freigabe kann durch das Gutachten des IUS damit nicht hinreichend begründet werden.”, ergänzt Andreas Kellner vom NABU Heidelberg.

BUND und NABU fordern die Ausweisung eines Artenhilfsprogramms am Lammerskopf

Deshalb fordern BUND und NABU, dass das FFH-Teilgebiet am Lammerskopf anstelle eines Windkraft-Vorranggebietes ein Gebiet für Artenhilfsprogramme wird. Die Bundesregierung sieht vor, dass Bestandsverluste windkraftsensibler Arten, die durch den beschleunigten Ausbau der Windenergie verursacht werden, durch spezielle Artenhilfsprogramme ausgeglichen werden sollen. “Das Gebiet am Lammerskopf bietet sehr gute Voraussetzungen für solch ein Programm, das die Beeinträchtigung windkraftsensibler geschützter Arten samt ihrer Waldlebensräume durch andere Windkraftprojekte in der Region abfangen kann.”, betont der Biologe Dr. Jochen Schwarz vom BUND Steinachtal. Dadurch würden sich die Erhaltungszustände der betroffenen Arten regional trotzdem positiv entwickeln lassen.

Schwere Abwägung für die Naturschützer

Die Umweltphysikerin und Ingenieurin Dr. Amany von Oehsen vom BUND Heidelberg betont, in welchem schweren Dilemma sich die Naturschützer sehen im Hinblick auf den Konflikt zwischen dem dringend benötigten Ausbau der Windenergie zur Bekämpfung der Klimakrise und dem genauso wichtigen Schutz der Biodiversität. “Wir sind weder Gegner der Windenergie, noch sind wir pauschal gegen Windenergie-Anlagen im Wald, aber in diesem FFH-Gebiet mit seinen großflächigen Altwäldern sollte dem Naturschutz Vorrang eingeräumt werden.”

* Hinweis: 2024 wurde am Lammerskopf keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt, sondern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP). Diese behandelt die Frage, ob am Lammerskopf ein Windkraft-Vorranggebiet ausgewiesen werden kann. Erst danach folgen deutlich tiefergehende artenschutz­rechtliche Gutachten für jeden Anlagenstandort im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). – Im Artikelbeitrag vom 05.12.2024 wurde das Gutachten fälschlicherweise als Umweltverträglichkeits­prüfung (UVP) bezeichnet.

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