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Mehr tun in der Heidelberger Stadtentwicklung für Biodiversität

2021-03-01

Heidelberg ist eine wunderschöne Stadt, umgeben von viel Wald: Ganze 40 % der Gemarkung sind bewaldet. Doch in puncto innerstädtische Grünflächen steht Heidelberg bei den 10 größten Städten Baden-Württembergs auf einem abgeschlagenen vorletzten Platz.

Lässt man bei einem Stadtspaziergang den Blick schweifen, sieht man von fast jedem Standort aus Wald. Blickt man in  der näheren Umgebung umher, so sieht man fast überall nur Stein, Beton, Straßen und Parkplätze. In den letzten Jahrzehnten mussten viele Gärten für eine Nachverdichtung weichen. Etliche Stadtbäume mussten Neubauten Platz machen, manche werden auch gefällt, weil sie die Verkehrssicherheit gefährden oder die heißen und trockenen Sommer der letzten Jahre einfach nicht mehr überstehen.

400 bis 500 private und öffentliche Fällgenehmigungen werden laut Auskunft des Umweltamtes jährlich erteilt – und vorab gewissenhaft geprüft. Hinzu kommen Fällgenehmigungen durch das Baurechtsamt, die jedoch gar nicht erfasst sind.

Forderungen des BUND Heidelberg:

  1. Nennung einer klar definierten Wachstumsgrenze durch die Stadt, um den Druck von den wenigen Grünflächen Heidelbergs zu nehmen
  2. Erstellung eines Grünflächenkonzeptes für das Stadtgebiet
  3. Erstellung eines Baumkatasters
  4. Verpflichtung des Baurechtsamtes zur Dokumentation der Baumfällungen im Rahmen von Bauvorhaben
  5. Überprüfung von Ersatzpflanzungen
  6. Verpflichtung der Bauherren, die Erhaltung des von der geltenden Baumschutzsatzung betroffenen Baumbestandes bereits bei der Planung mit einzubeziehen
  7. Förderung von Agroforstwirtschaft auf stadtnahen Feldern
  8. Überprüfung und Umsetzung des Verbots von Schottergärten und ggf. Aufforderung der Hausbesitzer zum Rückbau
  9. Vernetzung der innerörtlichen Grünflächen durch die Pflanzung von Straßenbäumen sowie Fassadenbegrünung etc. auch im Bestand, ggf. auch durch Auflage eines Förderprogramms
  10. Verpflichtung zur Schaffung von Nist- und Quartierangeboten für Vögel und Fledermäuse bei Neubauten
  11. Abschaltung  der  nächtlichen  Außenbeleuchtung an öffentlichen Gebäuden gemäß den Vorgaben des neuen Landesnaturschutzgesetzes
  12. Weitere Reduzierung der Beleuchtung im innerstädtischen Raum – nicht nur aus Energiespar-, sondern auch aus Artenschutzgründen

[Die vollständige Stellungnahme finden Sie in unserem Jahresbericht 20/21]

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