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Grenzwerte veraltet? Kritik an der geplanten Aufhebung der Umweltzone in Heidelberg

2022-12-27

Für das Frühjahr 2023 ist die Aufhebung der Umweltzone für Heidelberg geplant. Der BUND Heidelberg setzt sich für eine Aussetzung der Aufhebung ein und verweist auf die Argumente des Landesnaturschutzverbands Baden-Württemberg e.V. (LNV). Demnach sind laut WHO-Empfehlung die bisher angewendeten Grenzwerte deutlich zu hoch.

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Laut Regierungspräsidium Karlsruhe liegen in Heidelberg, Karlsruhe und Pfinztal die Werte für  Stickstoffdioxid “mittlerweile deutlich unterhalb des Grenzwertes für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³”, weshalb die Umweltzonen in diesen Kommunen abgeschafft werden. Formell besteht keine Rechtsgrundlage mehr für die Ausweisung der Umweltzonen.

Aus unserer Sicht ist die Aufhebung der Umweltzonen jedoch verfrüht, da hier von mittlerweile zu schwachen Grenzwerten ausgegangen wird. Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. (LNV) führt dazu an:

  • die Weltgesundheitsorganisation WHO hat bereits im September 2021 deutlich niedrigere Grenzwert-Empfehlungen für NO2- und Feinstaubbelastungen veröffentlicht  (NO2 von 40 μg/m³ auf 10 μg/m³ im Jahresmittel;  Feinstaub PM10 von 40 μg/m³ auf 15 μg/m³ im Jahresmittel)
     
  • die EU-Kommission beabsichtigt gemäß Verlautbarungen vom Oktober 2022 eine deutliche Absenkung der bisher gültigen Grenzwerte mit Ausrichtung an den WHO-Empfehlungen bis 2030. Europaparlament und die EU-Staaten müssen jedoch noch darüber verhandeln. (NO2 von 40 μg/m³ auf 20 μg/m³ im Jahresmittel;  Feinstaub PM10 von 40 μg/m³ auf 20 μg/m³ im Jahresmittel)

Wendet man die von der WHO empfohlenen Grenzwerte an, so hat Heidelberg zumindest den NO2-Jahresmittelwert in den letzten Jahren deutlich überschritten. Ebenso den sogar doppelt (!) so hohen Grenzwert für NO2, der von der EU-Kommission angestrebt wird.

Aus Sicht des Gesundheitsschutzes für die Heidelberger Bevölkerung ist deshalb unserer Meinung nach eine Aufhebung der Umweltzone inhaltlich nicht ausreichend gerechtfertigt. Zudem lassen mögliche neue Vorgaben der EU es fraglich erscheinen, inwieweit der baldige Rückbau der Verwaltungsprozesse und Straßenschilder effizient ist, wenn diese mittelfristig wieder neu eingeführt werden müssten.

Wir fordern deshalb Stadtpolitik und Verwaltung dazu auf, Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit die Aufhebung der Umweltzone vorerst ausgesetzt werden kann. Ziel sollte sein, die Umsetzung der Aufhebung bis zur Klärung der Diskussion um neue Grenzwerte auf EU-Ebene auszusetzen.

Messwerte im Jahresmittel für Heidelberg im Vergleich zur WHO-Empfehlung und Ziel der EU-Kommission:

Schadstoff PM10 [μg/m³]
Feinstaub
NO 2 [μg/m³]
Stickstoffdioxid
2016 16 42
2017 17 39
2018 16 38
2019 15 34
2020 13 25
2021 13 27
Empfehlung WHO 15 10
EU Kommission 20 20

Quelle Messwerte: rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Service/
Bekanntmachungen_und_Ausschreibungen/_DocumentLibraries/bkm_lrp/bkm_lrp_221121.pdf

Stellungnahme des Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. (LNV)

gemeinsam mit dem BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V. und dem NABU Landesverband Baden-Württemberg e.V.

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