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Forderung nach Einführung einer Katzenschutzverordnung in Heidelberg

2023-06-20

Im Gegensatz zu Mannheim hat Heidelberg weiterhin keine Katzenschutzverordnung, welche die Halter dazu verpflichtet, freilaufende Katzen zu registrieren und kastrieren zu lassen. Eine solche Verordnung wäre allerdings wünschenswert, denn sie könnte dazu führen, dass die Zahl wildlebender Katzen in Heidelberg abnimmt. Dies hätte neben der Vermeidung von Leid für die verwilderten Katzen auch den Vorteil, dass die Singvogelpopulationen, insbesondere Bodenbrüter, unter weniger starkem Druck durch jagende Katzen stehen (1). Das gleiche gilt für geschützte Amphibien und Reptilien, die ebenfalls zur Beute von Katzen gehören. Der BUND Heidelberg unterstützt deshalb den Vorstoß im Gemeinderat, für Heidelberg eine Katzenschutzverordnung zu verabschieden.

Städtische Singvogelpopulationen sind bei weitem nicht nur, aber auch durch die hohe Zahl an Katzen im Siedlungsgebiet unter Druck. Besonders gefährlich sind verwilderte Katzen, da sie nicht nur aus einem Jagdtrieb heraus jagen, sondern auf die Beute angewiesen sind und deshalb größere Mengen an Vögeln erjagen. Heidelberg hat (laut dem Verein Straßenkatzen e.V., der verwilderte Katzen betreut) eine nicht unerhebliche Anzahl an verwilderten Katzen, die an verschiedenen Stellen auf dem Stadtgebiet verteilt in Kolonien leben. Sie bekommen immer wieder Nachschub dadurch, dass Freigänger mit den verwilderten Katzen (bzw. die verwilderten Katzen untereinander) Nachkommen zeugen. Eine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht, verbunden mit dem Einfangen und Kastrieren der vorhandenen verwilderten Katzen, könnte die Zahl der Nachkommen erheblich reduzieren. Eine Katzenschutzverordnung, die dies veranlasst, wäre deshalb äußerst wünschenswert.

Die Verwaltung lehnt bisher die Verabschiedung einer solchen Verordnung mit der Begründung ab, die Datenlage zur verwilderten Katzenpopulation sei zu schlecht. Dies begründen sie damit, dass der Verein Straßenkatzen e.V. bisher keine belastbaren Daten zur Verfügung gestellt hat (2). Wir sehen hier die Verantwortung bei der Verwaltung, selbst belastbare Daten zu erzeugen, etwa indem sie in der Nähe möglicher Populationszentren Erhebungen durchführt.

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