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Stellungnahme: Bebauungsplan Wieblingen Waldorfschule Arche-Hof

2023-08-08

Offizielle Stellungnahme zum  Bebauungsplan „Wieblingen - Nord Teil II, 2. Änderung im Teilbereich des Flurstücks 33109

Die Stellungnahme ergeht im Namen und mit Vollmacht des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) Landesverbandes Baden-Württemberg e.V. und des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg e.V. (LNV) durch seinen Arbeitskreis Rhein-Neckar.

Die Freie Waldorfschule im Stadtteil Wieblingen bietet den Schüler*innen mit dem Arche-Hof ein umfassendes Angebot an Projekten mit Bezug zu ökologischer Landwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz. Ziel ist es, den Kindern und Jugendlichen einen verantwortungsbewussten und respektvollen Umgang mit der Natur zu vermitteln. Auf dem Hofgelände werden obendrein besonders seltene und gefährdete Nutztierrassen gehalten, deren Erhalt hohe Priorität hat. Des Weiteren existiert eine Kooperation mit dem Martinshof für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.

Auf dem vom Arche-Hof genutzten Gelände mit der Flurstücknummer 33109 existieren neben Flächen für Gartenbau, Landwirtschaft und Weiden für die Tiere bereits diverse Stallungen und Lagerräume, sowie ein Container für schulische Zwecke. In Anbetracht der zahlreichen Projekte ist die auf dem Gelände bestehende Infrastruktur nicht mehr ausreichend. Deshalb plant die Waldorfschule die Errichtung von Gebäuden im Stil eines Dreiseithofs, mit neuen Aufenthaltsund Lagerräumen, sowie Stallungen. Die Stadt begrüßt dieses Vorhaben und hat deshalb eine Änderung des Bebauungsplans Wieblingen Nord Teil II für das Flurstück 33109 beschlossen.

Was sehen wir positiv?

  • Wir als in Heidelberg tätige Umweltverbände begrüßen die Entscheidung der Waldorfschule, ihr Angebot im Bereich Umweltbildung weiter auszubauen. Gerade in der heutigen Zeit kommt der Sensibilisierung junger Menschen für Natur- und Klimaschutz eine besondere Bedeutung zu. Die Schule leistet aus unserer Sicht sehr wertvolle Arbeit.
  • In der Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes werden Aspekte einer nachhaltigen und klimaneutralen Stadtentwicklung berücksichtigt. Flächenversiegelungen sollen so gering wie möglich gehalten und die stadtklimatischen Bedingungen nicht verschlechtert werden. Im Folgenden sind die wesentlichen Punkte aufgelistet:
    ## Es dürfen insgesamt nur 30 % der Gesamtfläche des Flurstücks überbaut werden, zudem darf die Bebauung maximal ein Vollgeschoss umfassen.
    ## Sämtliche Zufahrts- und Versorgungswege sind gemäß der Auflagen versickerungsfähig auszuführen.
    ## Des Weiteren ist der Erhalt der bestehenden Bäume, Sträucher und Bepflanzungen festgesetzt, im Falle eines Abgangs sind diese zu ersetzen
    ## Zudem wurde eine Begrünung der Dachflächen und Fassaden festgesetzt und die Photovoltaik-Verordnung des Landes Baden-Württemberg soll gelten.
  • Derzeit finden auf dem Gelände artenschutzrechtliche Untersuchungen, Gehölzkartierungen und eine Biotopkartierung statt. Deren Ergebnisse sollen in einen erweiterten Artenschutzplan der Stadt Heidelberg einfließen und bisherige Richtlinien verbessern.

Was sollte noch berücksichtigt werden?

Die Durchführung des Verfahrens ohne Umweltprüfung und Umweltbericht scheint angesichts der geschilderten freiwillig berücksichtigten Grundsätze hinnehmbar. Allerdings halten wir bei folgenden Punkten die Berücksichtigung weiterer Umweltaspekte für geboten:

  • Das Areal des Arche-Hofs liegt im Bereich der Wasserschutzgebiete Edingen I und II. Aus unserer Sicht sollte einem schonenden und nachhaltigen Wassermanagement auf der Fläche deshalb besondere Priorität eingeräumt werden. Dies betrifft vor allem die Bewässerung der Flächen und die Versorgung der Tiere. Hier bietet sich die Nutzung von Regenwasser mit Sammelbehältern an.
  • Generell erachten wir es für notwendig, die Verträglichkeit der Tierhaltung auf dem Areal mit den Auflagen des Wasserschutzgebietes zu überprüfen. ➢ Des Weiteren fordern wir als Ausgleich für die baulichen Eingriffe die Pflanzung weiterer Bäume entlang des Weges an den ebenfalls von der Waldorfschule genutzten landwirtschaftlichen Flächen westlich des Arche-Hofs,

Quellen

  • Bauleitplanung Stadt Heidelberg (17.07.2023): „Bebauungsplan Wieblingen-Nord Teil II2. Änderung im Teilbereich des Flurstücks 33109 (Nr. 61.32.09/17/01), Begründung“, Stadt Heidelberg, Stadtplanungsamt.
  • Dezernat II, Stadtplanungsamt (17.03.2022): „Beschlussvorlage zur Änderung des Bebauungsplanes“. Stadt Heidelberg.
  • Bebauungsplan Vorentwurf (27.06.2023): „Bebauungsplan Wieblingen Nord Teil II – Änderungen im Bereich des Flurstücks 33109 (Plan Nr. 61.32.09/17/01)“. Stadt Heidelberg.
  • Website der Freien Waldorfschule Heidelberg Wieblingen: https://www.waldorf-hd.de/arche-hof/ueber-unseren-arche-hof.html.
  • Stadtplanungsamt: Planungsbrief Nr. 61:„Bebauungsplan Wieblingen Nord Teil II- 2. Änderung im Teilbereich des Flurstücks 33109“. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung,“ Stadt Heidelberg.

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