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Stellungnahme: Vorbereitende Untersuchungen für die Konversionsfläche Patrick Henry Village

2021-06-04

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir danken für die Gelegenheit, aus unserer Sicht wichtige Aspekte zu den vorgelegten Entwurfsunterlagen einzubringen.

Diese Stellungnahme ergeht im Namen der BUND-Kreisgruppe Heidelberg für den Landesverband Baden-Württemberg des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) sowie im Namen des LNV-Arbeitskreises Rhein-Neckar des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg e.V. (LNV).

  • Aus Sicht der angegebenen Naturschutzverbände bestehen keine Durchführungshindernisse nach dem Besonderen Städtebaurecht.
  • Die angegebenen Naturschutzverbände haben keine eigenen Maßnahmen auf dem Gelände vor.
  • Die angegebenen Naturschutzverbände bringen die folgenden Informationen und Hinweise zu den vorgelegten Entwurfsunterlagen ein:

Klimaschutz, Schutz der Biodiversität

Die Entscheidung, Gebäude zu erstellen, ist grundsätzlich eine Entscheidung für die Belange der Menschen, nicht für die der Natur. Bei der Entscheidung aus den 50er Jahren, die Siedlung Patrick Henry Village zu bauen, haben die Bedarfe und Interessen der Menschen im Vordergrund gestanden.

Gleiches kann bei der Entscheidung, die Siedlung umzubauen und einseitig den Bedarfen der Menschen anzupassen, erneut geschehen.

Klima-, Arten- und Ressourcenschutz haben damals keine Berücksichtigung gefunden. Umso mehr ist bei der Neugestaltung der Siedlung darauf zu achten, dass Umweltschutz und Biodiversität bei der Planung Berücksichtigung erfahren, mindestens gleichwertig gegenüber den Bedarfen und Interessen der Menschen.

imaschutz ist derzeit in aller Munde, aber vor allem Pflanzen und Tiere aller Arten finden immer noch zu wenig Beachtung in Planungsprozessen. Dabei bilden sie die Basis des menschlichen Überlebens auf diesem Planeten. „Doch wir können uns schlicht und ergreifend nicht nur den Klimawandel und seine Folgen nicht leisten. Noch weitaus weniger können wir uns das allgemeine Artensterben auf der Erde leisten. Auch wenn es auf den ersten Blick so aussehen mag, als fehle das ökonomische Argument beim Artensterben, weil uns der Verlust von Fledermäusen und Vögeln und Faltern scheinbar nichts kostet. Es wäre der größte Irrtum des Menschen. Denn die Biodiversitätskrise kostet uns unser Überleben.“ (Matthias Glaubrecht, Das Ende der Evolution, S. 908, Pantheon Ausgabe Mai 2021)

Wesentlicher Ansatzpunkt unserer Stellungnahme ist der Boden und seine Nutzung in Gestalt von Freiräumen für den Menschen einerseits (Sport- und Spielflächen, Gärten) und, in Abgrenzung dazu, die Freiräume und Rückzugsmöglichkeiten für Pflanzen und Tiere andererseits (Biotope und ihre Vernetzung, auch mit dem Umland). Ein wenig quer dazu unser Anliegen: Platz einräumen für Möglichkeiten der Naturerfahrung für Kinder und Jugendliche (Naturerfahrungsräume).

Es ist unser Ansinnen, die Siedlung von morgen vor allem vom Freiraum her zu denken, ganz im Sinne des Leitbilds der „doppelten Innenentwicklung“ (Deutsches Institut für Urbanistik). Dazu müssen die Ergebnisse und Empfehlungen der Vorbereitenden Untersuchungen hinsichtlich der vorhandenen Biodiversität und ihrer Verbesserungen einen nachvollziehbaren Eingang in den Dynamischen Masterplan finden. Weiterhin ist Sorge zu tragen, dass die städtebaulichen Sanierungsinstrumente strikt angewendet werden in Belangen des Natur- und Ressourcenschutzes. Wenn notwendig, sollen Einigungs- und Schlichtungsregelungen eingesetzt werden, die über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften hinausgehen.

Der “Bericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen...” (Entwurf Teil A, Stand 30.4.2021) enthält an mehreren Stellen Angaben und Aussagen, die nicht nur die Zukunftsfähigkeit des beplanten Gebietes betreffen, sondern die auch von genereller Bedeutung für die im vorhergehenden Abschnitt behandelten Themen Klimaschutz und Biodiversität sind.

Zu 3.3.2 Freiflächenstrukturkonzept

Der um die Siedlungsfläche von PHV noch zu gestaltende Grüngürtel soll laut VU-Bericht bestimmte gestalterische Ziele erfüllen („in die Tiefe wirken und gleichzeitig Blicke auf die und aus der Siedlung ermöglichen“). Dies lässt sich erreichen, wenn der Grüngürtel einen Übergang zu den benachbarten landwirtschaftlichen Flächen schafft. Dies könnten siedlungsnahe Obstgartenstrukturen sein, die Richtung Felder in Agroforstflächen übergehen. Agroforstflächen bestehen aus Nutzbaumreihen, zwischen denen Feldfrüchte angebaut werden. Ein solcher Grünraum erfüllt nicht nur die oben genannten Gestaltungsziele, sondern ist gleichzeitig eine land- und forstwirtschaftlich hochproduktive Fläche.

Agroforst-Strukturen haben aufgrund ihres Baumbestands kühlende, klimatisierende Effekte, was insbesondere angesichts der geplanten teilweisen Nachverdichtung in PHV wichtig ist und in der Stadtklimaanalyse berücksichtigt werden sollte. Die Flächen dienen der Naherholung und dem Artenschutz. Sie sollten zusammen mit den anrainenden Landwirten rund um PHV entwickelt werden.

Als Grundlage für die Entwicklung des Grüngürtels kann die vom Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg für das Land Baden-Württemberg im August 2020 veröffentlichte Broschüre „Agroforstsysteme zur Wertholzerzeugung - Tipps für die Anlage und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen, sowie Betrachtung ökologischer, ökonomischer, landschaftsgestalterischer und rechtlicher Aspekte“ herangezogen werden.

Zu 3.3.3 Umweltplan

Grundsätzlich geht es bei der Planung und Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen im Patrick Henry Village darum, Umweltbeeinträchtigungen und -schäden weitestgehend zu vermeiden. Dies ist im Zuge einer Umweltverträglichkeitsprüfung nachzuweisen. Wo diese Schäden und Beeinträchtigungen mit aller gebotenen Sorgfalt nicht zu vermeiden sind, müssen Ersatz und Ausgleichsmaßnahmen nach Bundesnaturschutzgesetz und Baugesetzbuch vorgenommen werden, beispielsweise für Bodenversiegelungen über den Bestand hinaus, Baumfällungen oder Quartiersverluste der Fauna. Vorzugsweise sollen diese Ausgleichsmaßnahmen im Gebiet selbst, alternativ auch in den angrenzenden Ausgleichsräumen (siehe Klimaanalyse) stattfinden. Bei der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist über das Siedlungsgebiet PHV hinaus auch die Situation in den Ausgleichsräumen einzubeziehen, hier in Bezug auf die bodengebundene Vernetzung von Flora und Fauna, etwa über die „Grünen Brücken“. (siehe dazu Kapitel 3.5.6) Hier ist beispielsweise die Vernetzung mit dem Ausgleichsraum um den Pleikartsförster Hof zu erwähnen, der bereits 1996 im Biotopkonzept der Stadt Heidelberg (Biotopvernetzung, Konzeptionsbereich Pleikartsförster Hof) erfasst wurde oder zum geplanten Landwirtschaftspark im Pfaffengrunder Feld. Die Ersatzmaßnahmen sind in einem Umweltplan für das Siedlungsgebiet PHV zu dokumentieren. Die Maßnahmen werden Bestandteil des Dynamischen Masterplans und der darauf aufbauenden rechtsverbindlichen Planungen.

Zu 3.4.1 Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar

Im Zuge der zur Zeit laufenden Änderung des Regionalplans sollte die Erweiterungsfläche westlich der jetzigen Bebauung entfallen. Das Ziel, Siedlungsflächenwachstum eindeutig zu begrenzen, lässt sich auch erreichen mit einer Reduktion der durchschnittlichen Wohnfläche pro Einohner auf weit unter 46 qm. Damit sollte eine Auslagerung von Wohnungsfunktionen in gemeinschaftlich betriebene Einrichtungen, etwa Waschräume, Werkstätten, Gästeräume, Spielund Bastelräume, coworking-Arbeitsplätze etc. verbunden sein. Konsequente Freiraumsicherung bedeutet Begrenzung des weiteren Zuwachs an Wohnflächen/Arbeitsflächen pro Person.

Zu 3.4.2 Flächennutzungsplan des Nachbarschaftverbandes Mannheim / Heidelberg

Im Flächennutzungsplan 2020 des Nachbarschaftsverbandes Mannheim-Heidelberg ist die Erweiterung von Patrick-Henry-Village nach Westen enthalten. Diese Erweiterung sollte gestrichen werden, um das Ziel von Bundesregierung und Landesregierung Baden-Württemberg zu unterstützen, den Flächenverbrauch drastisch zu reduzieren und ökologisch unverträgliches Siedlungswachstum einzudämmen.

Es ist weiterhin zu klären, wie die archäologischen Denkmäler im Westen des Gebiets (Nr. 21 und MA6) geschützt werden können, auch über die Denkmal-Festsetzung im Flächennutzungsplan.
„Die Konversionsfläche Patrick-Herny-Village grenzt an drei archäologische Denkmale, an deren Erhaltung gem. § 20 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Es ist nicht auszuschließen, dass diese Denkmäler sich auch noch auf den westlichen und südlichen Teil des Planungsgebietes erstrecken. Im Areal selbst konnten keine archäologischen Beobachtungen durchgeführt werde. Daher können bei Erdarbeiten bisher unbekannte Kulturdenkmale oder Teile davon entdeckt werden. Ein derartiger Fund ist unverzüglich dem Kurpfälzischen Museum Heidelberg (Tel. 06221-5834180) anzuzeigen und bis zu vier Werktagen in unverändertem Zustand zu belassen“
(Dr. Renate Ludwig, Leiterin Archäologie und Denkmalschutz, Kurpfälzisches Museum, Brief vom 2.6.2021 an das Konversionsbüro Heidelberg).

Zu 3.5.1 Wohnraumbedarfsanalyse Heidelberg

Der Wohnraumbedarf in PHV ist abhängig von der Zahl der dort künftig lebenden Menschen und der Quadratmeterzahl pro Person. Um zu gewährleisten, dass die geforderten 10.000 Einwohner in PHV leben können (damit der Stadtteil autark funktioniert) und dafür nicht zu viele Freiflächen überbaut werden müssen, sollten die Planungen die Stellschraube „Wohnflächenbedarf pro Person“ im Auge behalten.

Das Planen und Bauen mit modularen, flexiblen Wohnungsgrundrissen sollte für Wohnneubauten rechtlich bindend vorgeschrieben werden. Nur auf diesem Weg lässt sich die zusätzliche graue Energie durch den Neubau von Gebäuden nach dem Abriss und eine Bebauung bisher unbebauter Frei- oder gar Ackerflächen rechtfertigen

Flächensparsame Neubauten, wie oben beschrieben, würden den Baudruck auf die Freiflächen von PHV verringern. So könnte auf die im Flächennutzungsplan 2020 als Entwicklungsfläche ausgewiesene westliche Arrondierung verzichtet werden (siehe Punkt 3.4.2). Dadurch bliebe kostbares Ackerland erhalten.

Zu 3.5.6 Stadtklimaanalyse

Die Siedlung PHV selbst verfügt aufgrund ihres eher geringen Bauvolumens, ihrer großen Grünund Freiflächen zwischen den Gebäuden sowie ihrer Lage zu klimawirksamen Ausgleichsräumen über eine mittlere bis hohe bioklimatische Qualität. Es gilt, diese Qualität im Zuge der städtebaulichen Sanierung zu erhalten und nach Möglichkeit zu verbessern. Eine behutsame Nutzungsintensivierung (siehe dazu auch 3.5.1), die einen Vegetationsbestandteil von 57% aufrecht erhält, und durchlässige Siedlungsränder zu den Ausgleichsräumen ermöglicht, sind wichtige Bestandteile einer dem Klimawandel gerecht werdenden Sanierung. “Grüne Brücken” zu den Ausgleichsräumen jenseits der Straßen sind dabei wichtige Stellschrauben für den Luftaustausch.

Zu 4.7.1 Flächenbilanzierung

Eine Flächenbilanz für den Dynamischen Masterplans muss zeigen, dass sein Vegetationsanteil dem des derzeitigen Bestands (57%) entspricht. Dies ist später über die Bauleitplanung und die Baugenehmigungverfahren sicherzustellen. Für private Grundstücke sind Freiflächengestaltungspläne als Bestandteil der Baugenehmigung festzusetzen.

Zu 4.7.2.1 und 4.7.2.2 Baumbestand

Die registrierten ca. 2500 Bäume haben eine große klimatische Bedeutung für die Fläche selbst und für die Umgebung. Ihre Erhaltung - vor allem die Kategorien “Sternchenbaum” und “Zukunftsbaum” - muss mit entsprechenden Festsetzungen in sämtliche Planwerke einfließen. Die Kategorie “Baum zu erhalten” muss im Rahmen der Bemühungen der Stadt Heidelberg um die Schaffung von “Klimawäldchen” eine höhere Wertigkeit erhalten. Auch bei ihnen muss, abgesichert durch Festsetzungen in allen Planwerken, der Erhalt im Vordergrund von Planungsüberlegungen stehen. Eine Formulierung wie “Erhalt nicht zwingend” (Formulierung im Bericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen) öffnet automatisch geplanten Fällungen Tür und Tor. Das Baumkataster mit den vorgesehenen Fäll-Maßnahmen im Südbereich ist in den Unterlagen leider nicht aufzufinden.

Zu 4.8 Biotoptypen

Die Vorbereitende Untersuchungen zeigen eine Vielfalt von Biotopen mit unterschiedlicher ökologischer Bedeutung. Diese Biotope sind nach Möglichkeit zu erhalten und in ihrer Biodiversität zu verbessern, soweit dies durch menschliche Eingriffe überhaupt möglich ist. Dies soll vor allem geschehen durch ihre Vernetzung mit vorhandenen oder neu anzulegenden Biotopen und Grünnutzungen in den umgebenden Ausgleichräumen. Wie im Kommentar zu 3.3.2 ausgeführt, sollten die „...umliegenden monotonen Agrarflächen“ (Gutachten von Brigitte Heinz, 2018, S.8) rund um PHV durch eine Umgestaltung zu Agroforstsystemen in ökologisch wertvolle Landschaftsstrukturen verwandelt werden. Freiräume und Grünflächen für die Bewohner von PHV sollen zum Schutz dieser Biotope als Rückzugsräume eindeutig abgegrenzt und vor intensivem menschlichem Zutritt geschützt werden. Die Pflege und der Schutz ist in den anschließenden rechtsverbindlichen Planungen eindeutig zu regeln.

Zu 7.2.1 Dynamischer Masterplan

Bei der Umsetzung des Dynamischen Masterplans muss gewährleistet sein, dass die in den Vorbereitenden Untersuchungen erhobenen Daten berücksichtigt werden. Der Sanierungsträger muss weiterhin klarstellen, welche Sanierungsinstrumente er konkret einsetzen will, um die anvisierten Maßnahmen im Hinblick auf Biodiversität auch umzusetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Kaiser
Vorsitzender BUND-Kreisgruppe Heidelberg
Sprecher des LNV-Arbeitskreises Rhein-Neckar

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2021-06-04

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